Asbestsanierung- und Entsorgungsarbeiten
Kein Baustoff hat so viel „Staub“ aufgewirbelt wie Asbest. Von der Wunderfaser mit den tausendfachen Verwendungsmöglichkeiten ist die einst so hoch geschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden.
Seit 1992 darf Asbest nicht mehr verwendet werden. Ein Umgang ist nur noch zulässig im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Gerade diese Arbeiten können aber bei einem sorglosen Umgang zu hohen Faserfreisetzungen führen und Beschäftigte, aber auch unbeteiligte Dritte gefährden.
Daher liegen dem Umgang mit Asbestprodukten strenge Regeln zugrunde. Übergeordnet gilt hierfür das Chemikaliengesetz in welchem die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angesiedelt ist. Konkret mit den am Dach und an der Fassade, vorrangig ,befindlichen festgebundenen Asbestprodukten beschäftigt sich die Technische Regel Gefahrstoffe Nr. 519 kurz TRGS519.